Hochzeit

In der kirchlichen Trauung legen Mann und Frau vor Gott und der Gemeinde das Eheversprechen ab und erbitten Gottes Segen für das Gelingen ihrer Ehe. Im Zentrum der Feier stehen Liebe und Vergebung, von denen eine Ehe getragen wird, die in der Liebe Christi gründet.

 

Voraussetzungen

  • Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
  • Beide Ehepartner sind getauft und gehören einer Kirche an, die zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) zählt.
  • Beide Ehepartner sind ledig.
  • Es bestehen keine gravierenden seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander.
  • Die standesamtliche Eheschließung des Paares wird vor der Trauung nachweislich vollzogen.

 

Sollte einer der Ehepartner geschieden oder aus der Kirche ausgetreten sein, findet zunächst ein klärendes Gespräch mit dem Pfarrer statt.


Schritte

  • Melden Sie Ihre Trauung im Pfarramt an.
  • Vereinbaren Sie einen Termin für das erste Gespräch mit dem Pfarrer.
  • Dort werden einige Dinge im Blick auf die Möglichkeiten der Gestaltung des Traugottesdienstes angesprochen wie Auswahl eines Trauspruches, Lieder und Musik, Blumen in der Kirche.
  • Das kirchliche Trauformular wird gemeinsam ausgefüllt.
  • Bei einem zweiten Gespräch geht es um das Paar selbst, um die biblischen Grundlagen der Ehe und die konkrete Gestaltung des Traugottesdienstes.

Fragen zur Trauung

 

Wir wollen uns von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin trauen lassen, die wir kennen, die aber nicht in der Gemeinde arbeiten, in der die Trauung stattfindet. Ist das möglich?

 

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie Einzelheiten mit Ihrem Pfarramt vor Ort ab.

 

Nur einer von uns ist in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

 

In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher der anderen Konfession beteiligt werden.

 

Ist einer der beiden nicht Mitglied der Kirche, so gibt es verschiedene Regelungen. Einige Landeskirchen bieten ausnahmsweise eine evangelische Trauung an, andere Landeskirchen kennen die Möglichkeit eines „Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung“. Die Gestaltung dieses Gottesdienstes fällt in den einzelnen Gemeinden in Deutschland unterschiedlich aus. Um eine konkrete Vorstellung zu bekommen, fragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde nach, in der Sie getraut werden möchten.


Gibt es eine „ökumenische Trauung“?

Wenn ein Partner evangelisch und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden.

 

Umgangssprachlich wird dies „ökumenisch“ genannt. Bitte informieren Sie sich bei unserem Pfarrer.